Kontakt

Claudia Badouin
Dipl.-Designerin
Kaiserstraße 12
D-85579 Neubiberg (bei München)

USt-IdNr.: DE172514454

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Pflicht­versicherung in der Künstler­sozial­kasse mich in die Lage versetzt, Ihnen günstige Sätze anzubieten.

Die Künstler­sozial­versicherung ist eine weltweit einmalige Pflicht­versicherung für freischaffende Künstler, Designer und Publizisten. Seit 1983 erhalten selbständige Künstler in Deutschland durch die Abgabe der Verwerter (Auftraggeber), durch einen Bundes­zuschuss und durch eigene Beiträge einen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflege­versicherung.

Für alle gestalterischen Arbeiten wie z. B. Grafik- und Web-Design, Fotografie und Text ist der Auftraggeber gesetzlich dazu verpflichtet, einen Beitrag in Höhe von 4,2% des Netto-Auftrags-Wertes (in 2023: 5%) an die Künstlersozialkasse abzuführen – unabhängig davon, ob der beauftragte Künstler dort auch versichert ist.

Die Künstler­sozial­abgabe ist nicht nur von Verlagen, Werbe­agenturen etc. zu zahlen, sondern auch von allen anderen Unternehmen, die eigene Werbe­maßnahmen durchführen und zu diesem Zweck „nicht nur gelegentlich“ gestalterische Aufträge vergeben. Das gilt selbst dann, wenn z. B. Werbe­maßnahmen lediglich in größeren zeitlichen Intervallen (regelmäßig alle drei bis fünf Jahre) stattfinden.

Ab 2015:
Für alle Entgelt­zahlungen ab 01.01.2015 gilt: Eine „nicht nur gelegentliche“ Auftrags­erteilung liegt dann vor, wenn die Gesamt­summe aller gezahlten Entgelte in einem Kalender­jahr 450 Euro übersteigt.

Nicht betroffen sind private Auftraggeber.

Die Künstler­sozial­­abgabe ist auf alle Entgelte, Gagen, Honorare oder Rechnungs­­beträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich Material-, Nebenkosten und Auslagen (nicht jedoch Reisekosten­­erstattungen) zu zahlen. Nicht­künstlerische Leistungen, wie z. B. Druckkosten, sind nicht abgabe­pflichtig.

Informationen zu dieser Abgabepflicht erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de

Stand: 2022

– Ohne Gewähr –