Claudia Badouin
Dipl.-Designerin
Kaiserstraße 12
D-85579 Neubiberg (bei München)
USt-IdNr.: DE172514454
Hinweis zur Künstlersozialabgabe
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Pflichtversicherung in der Künstlersozialkasse mich in die Lage versetzt, Ihnen günstige Sätze anzubieten.
Die Künstlersozialversicherung ist eine weltweit einmalige Pflichtversicherung für freischaffende Künstler, Designer und Publizisten. Seit 1983 erhalten selbständige Künstler in Deutschland durch die Abgabe der Verwerter (Auftraggeber), durch einen Bundeszuschuss und durch eigene Beiträge einen Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Für alle gestalterischen Arbeiten wie z. B. Grafik- und Web-Design, Fotografie und Text ist der Auftraggeber gesetzlich dazu verpflichtet, einen Beitrag in Höhe von 4,2% des Netto-Auftrags-Wertes (in 2023: 5%) an die Künstlersozialkasse abzuführen – unabhängig davon, ob der beauftragte Künstler dort auch versichert ist.
Die Künstlersozialabgabe ist nicht nur von Verlagen, Werbeagenturen etc. zu zahlen, sondern auch von allen anderen Unternehmen, die eigene Werbemaßnahmen durchführen und zu diesem Zweck „nicht nur gelegentlich“ gestalterische Aufträge vergeben. Das gilt selbst dann, wenn z. B. Werbemaßnahmen lediglich in größeren zeitlichen Intervallen (regelmäßig alle drei bis fünf Jahre) stattfinden.
Ab 2015:
Für alle Entgeltzahlungen ab 01.01.2015 gilt: Eine „nicht nur gelegentliche“ Auftragserteilung liegt dann vor, wenn die Gesamtsumme aller gezahlten Entgelte in einem Kalenderjahr 450 Euro übersteigt.
Nicht betroffen sind private Auftraggeber.
Die Künstlersozialabgabe ist auf alle Entgelte, Gagen, Honorare oder Rechnungsbeträge (ohne Umsatzsteuer) einschließlich Material-, Nebenkosten und Auslagen (nicht jedoch Reisekostenerstattungen) zu zahlen. Nichtkünstlerische Leistungen, wie z. B. Druckkosten, sind nicht abgabepflichtig.
Informationen zu dieser Abgabepflicht erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de
Stand: 2022
– Ohne Gewähr –